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21.03.2021

Information des Schulträgers zur Coronatestung

Sehr geehrte Eltern, Sehr geehrte Elternvertretungen,

gemäß Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Testpflicht in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Schule vom 19.03.2021 gilt für Schulen ab Montag, den 22.03.2021, dass die erstmalige Testung binnen 48 h durchgeführt werden muss. Für Schülerinnen und Schüler ist ein Test in der Woche mittels PoC-Antigen-Schnelltest oder entsprechenden zertifizierten Selbsttest auf das SARS-CoV-2 verpflichtend geregelt.

Also spätestens Mittwoch muss der Nachweis eines durchgeführten Tests beim Zutritt zur Schule erbracht werden. Ihre Kinder werden am Montag und Dienstag (22.03. und 23.03.2021) auch ohne dem Nachweis einer erfolgten Testung in Ihrer Schule aufgenommen. Wenn Schülerinnen und Schüler bereits vor dem Mittwoch (24.03.2021) eine Bescheinigung eines erfolgten Tests in der Schule vorlegen, ist der Nachweis für die Schulwoche vom 22.03. bis 26.03.2021 ausreichend.


Werte Eltern, 

Sie können in den Antigen-Test SARS-CoV-2-Testzentren (Durchführung von Schnelltests) in der Stadt Cottbus/Chóśebuz Ihr Kind/Ihre Kinder kostenlos testen lassen und erhalten eine Bescheinigung, die Sie in der Schule vorlegen. Sollte der Schnelltest in dem Testzentrum positiv ausfallen erfolgt umgehend im Anschluss ein PCR-Test. Ihr Kind kann die Schule erst betreten, wenn der PCR-Test negativ ist.

Wenn Sie Ihr Kind/Ihre Kinder mit einem zertifizierten Selbsttest SARS-CoV-2-Virus eigenständig zu Hause testen, nutzen Sie bitte die „Bescheinigung der Personensorgeberechtigten" (Anlage der Allgemeinverfügung unter www.cottbus.de/corona), dokumentieren das Ergebnis und legen diese Bescheinigung in der Schule vor. Bei einem positiven Testergebnis bei Selbsttestung ist ein PCR-Test in einem Testzentrum oder beim Hausarzt durchzuführen. Ihr Kind kann die Schule erst wieder betreten und am Unterricht im Wechselmodell teilnehmen, wenn der PCR-Test negativ ist.

Das Bildungsministerium informierte am Freitag, den 19.03.2021 in einer Pressemitteilung, dass die Lieferung von Tests für Schülerinnen und Schüler an die Schulen sich weiter verzögert. Folglich können die Schulen die Tests an Schülerinnen und Schüler zur Selbsttestung im häuslichen Umfeld nicht bzw. nicht im notwendigen Umfang ausreichen.

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz ist aktiv dabei Tests zu beschaffen und diese den Schulen zur Verfügung zu stellen, Cottbuser Apotheken unterstützen uns dabei.

Wir werden Sie dazu am Montag erneut informieren.

Werte Eltern, Sie entscheiden grundsätzlich eigenständig über die Annahme von Tests zur Selbsttestung in der Häuslichkeit oder ob Sie Ihr Kind/Ihre Kinder in einem Testzentrum testen lassen.

Bitte informieren Sie sich täglich über www.cottbus.de/corona

Bitte bleiben Sie und Ihre Familien gesund.

 

Freundliche Grüße

Im Auftrag
Maren Dieckmann
Dezernentin und Geschäftsbereichsleiterin
für Jugend, Kultur und Soziales
Mitglied Verwaltungstab

Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
Tel:    0355/612-2400
Fax:   0355/612-13 2400
Mail: Bildungsdezernat@cottbus.de
Mail: Schulen@cottbus.de

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