Voraussetzungen
Aufnahmebedingungen für die vollzeitschulische Ausbildung:
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Fachoberschulreife und einschlägiger Berufsabschluss (z.B. Sozialassistent)
oder
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Fachoberschulreife und nichteinschlägiger Berufsabschluss und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit
oder
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Fachhochschulreife bzw. allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit
Aufnahmebedingungen für die tätigkeitsbegleitende Ausbildung:
Zusätzlich zu den oben angeführten Bedingungen sind der Nachweis eines Arbeitsvertrages im sozialpädagogischen Bereich (mindestens drei Jahre ab Ausbildungsbeginn) sowie die Zusage des Arbeitgebers, das OSZ über die Beendigung der hauptberuflichen Tätigkeit zu informieren, erforderlich.